§ 1857 BGBAufhebung der Befreiung durch das FamiliengerichtDie Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde. |
§ 1857 BGBAufhebung der Befreiung durch das FamiliengerichtDie Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde. |