§ 18.04 BinSchStrOFahrgeschwindigkeitDie zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h. |
§ 18.04 BinSchStrOFahrgeschwindigkeitDie zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h. |