§ 18.16 BinSchStrOHöhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und FreileitungenDie niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m. |
§ 18.16 BinSchStrOHöhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und FreileitungenDie niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m. |