§ 18.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenDie Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet. |
§ 18.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenDie Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet. |