§
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPolLV)

§ 1Geltungsbereich
§ 2Schwerbehinderte Menschen
§ 3Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 4Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 5Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 6Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 7Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 8Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 9Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
§ 10Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
§ 11Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
§ 12Besondere Fachverwendungen
§ 12aAltershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
§ 13Erprobungszeit
§ 14Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
§ 15Aufstieg
§ 16Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 16aVerkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 17Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 18Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Anlage 1(zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2(zu § 12 Absatz 1)Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei