§ 39a EEG 2021Sicherheiten für BiomasseanlagenDie Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. |
§ 39a EEG 2021Sicherheiten für BiomasseanlagenDie Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. |