§

§ 3 KlauenPflPrV

Gliederung der Prüfung

(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:

1.
Tiergesundheit und Tierschutz,
2.
Funktionelle Klauenpflege,
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.

(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.