§ 11 PflKartV 1986Mitteilung des Ergebnisses der FeldbestandsprüfungErgibt die Feldbestandsprüfung, dass die Anforderungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, so wird dies dem Antragsteller und dem Vermehrer schriftlich mitgeteilt. |
§ 11 PflKartV 1986Mitteilung des Ergebnisses der FeldbestandsprüfungErgibt die Feldbestandsprüfung, dass die Anforderungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, so wird dies dem Antragsteller und dem Vermehrer schriftlich mitgeteilt. |