§ 9 PreisStatG
Folgende Statistiken werden zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt: - 1.
- Preise für Leistungen des Post- und Fernmeldewesens,
- 2.
- Preise für Verkehrsleistungen der Eisenbahnen, der Luftfahrt und der Fernbusse,
- 3.
- Preise und Entgelte für Seeverkehrsleistungen,
- 4.
- Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Erdgas,
- 5.
- Preise für Wohnimmobilien,
- 6.
- Erzeugerpreise für
- a)
- landwirtschaftliche Produkte,
- b)
- Produkte des Holzeinschlags,
- c)
- gewerbliche Produkte,
- d)
- Güterbeförderung im Straßenverkehr,
- e)
- Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt,
- f)
- Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt,
- g)
- Vercharterung von Schiffen,
- h)
- Lagerei,
- i)
- sonstige Dienstleistungen für den Verkehr,
- j)
- Post-, Kurier- und Expressdienste,
- k)
- Dienstleistungen einschließlich der für die Erstellung des Index der Erzeugerpreise für Dienstleistungen erforderlichen Mieten und Pachten für Gewerberäume und -flächen,
- 7.
- Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel,
- 8.
- Großhandelsverkaufspreise,
- 9.
- Einfuhrpreise sowie
- 10.
- Ausfuhrpreise.
|