§ 57 PStGEheurkunde(1) In die Eheurkunde werden aufgenommen
(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen. |
§ 57 PStGEheurkunde(1) In die Eheurkunde werden aufgenommen
(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen. |