§ 24a RPflGBeratungshilfe(1) Folgende Geschäfte werden dem Rechtspfleger übertragen:
(2) § 11 Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 ist nicht anzuwenden. |
§ 24a RPflGBeratungshilfe(1) Folgende Geschäfte werden dem Rechtspfleger übertragen:
(2) § 11 Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 ist nicht anzuwenden. |