§ 279a SGB 6Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im BeitrittsgebietBeitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit. |
§ 279a SGB 6Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im BeitrittsgebietBeitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit. |