§ 107b StGBFälschung von Wahlunterlagen(1) Wer
(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung. |
§ 107b StGBFälschung von Wahlunterlagen(1) Wer
(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung. |