§ 61 TAppVAusbildungsstätten, DauerDie praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung. |
§ 61 TAppVAusbildungsstätten, DauerDie praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung. |