§ 64 TAppVApprobationsurkundeDie Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 13 erteilt. Sie ist dem Antragsteller zuzustellen. |
§ 64 TAppVApprobationsurkundeDie Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 13 erteilt. Sie ist dem Antragsteller zuzustellen. |