§
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik (TeleGebV)

Eingangsformel
§ 1Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld
§ 2Gebührenschuldner
§ 3Höhe der Gebühr
§ 4Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
§ 5Gebühren in besonderen Fällen
§ 6Auslagen
§ 7Anwendung des Bundesgebührengesetzes
§ 8Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 9Inkrafttreten