§ 31 AgrStatGErhebungsart und Erhebungsmerkmale(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt. (2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
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§ 31 AgrStatGErhebungsart und Erhebungsmerkmale(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt. (2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
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