§ 24 AgrStatGEinzelerhebungen(1) Die Strukturerhebungen umfassen folgende Einzelerhebungen:
(2) Zur räumlichen Darstellung statistischer Ergebnisse dürfen die Angaben aus den Erhebungen nach Absatz 1 geografischen Gitterzellen zugeordnet werden, die mindestens 100 Hektar groß sind. |