§

§ 15.16 BinSchStrO

Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen

1. Die Durchfahrtshöhe unter einer festen Brücke oder einem sonstigen festen Überbau beträgt bei normalem Kanalwasserstand a) auf der Ruhr (bei Normalstau)
aa)
unterhalb km 11,65
6,50 m,
bb)
oberhalb km 11,65
4,75 m,
b) auf dem Rhein-Herne-Kanal, 4,50 m, c) auf dem Wesel-Datteln-Kanal 4,50 m, d) auf dem Dortmund-Ems-Kanal
aa)
vom Hafen Dortmund (km 1,44) bis Datteln (km 21,50)
4,50 m,
bb)
von km 21,50 bis Papenburg (km 225,82), jedoch unter der Hase-Hubbrücke in Meppen nur, wenn die Durchfahrtshöhe am Brückenpegel von 4,25 m nicht unterschritten wird,
4,25 m,
e) auf dem Küstenkanal 4,50 m, f) auf dem Mittellandkanal
aa)
mit Ausnahme der Nordkammer der Schleuse Sülfeld
5,25 m,
bb)
bei Benutzung der Nordkammer der Schleuse Sülfeld
4,20 m,
g) auf den Stichkanälen Ibbenbüren, Osnabrück, Hannover-Linden und Hildesheim 4,00 m, h) auf dem Verbindungskanal Nord zur Weser
aa)
bei Benutzung der Schachtschleuse Minden

(beim Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) am Pegel Porta)
4,00 m,
bb)
bei Benutzung der Weserschleuse Minden (bei HSW am Pegel Porta)
5,25 m,
i) auf dem Verbindungskanal Süd zur Weser
aa)
bei Benutzung der Oberschleuse Minden
4,00 m,
bb)
bei Benutzung der Unterschleuse Minden (bei HSW am Pegel Porta)
3,85 m,
j) auf dem Stichkanal Misburg 5,25 m, k) auf dem Stichkanal Salzgitter
aa)
bei Benutzung der am Ostufer gelegenen Schleusen
5,25 m,
bb)
bei Benutzung der Westschleuse der Schleusengruppe Wedtlenstedt
4,10 m,
cc)
bei Benutzung der Westschleuse der Schleusengruppe Üfingen
3,80 m,
l) auf dem Elbe-Seitenkanal 5,25 m, m) auf dem Rothenseer Verbindungskanal (bei HSW der Elbe) 5,00 m, n) auf dem Elbe-Havel-Kanal 4,80 m, o) auf den anderen Norddeutschen Kanälen 4,00 m. 2. Die Durchfahrtshöhe unter einer Freileitung beträgt bei normalem Wasserstand 8,00 m. 3. Die in Nummer 1 und 2 genannten Höhen können sich durch Wasserstandschwankungen infolge wechselnder Wassereinspeisung, Schleusungswellen, Windstau und Hochwasser verringern. 4. Die Durchfahrtshöhe der Eisenbahnbrücke über dem Verbindungskanal zwischen dem Kleinen Wendsee und dem Wusterwitzer See ist bei einem Wasserstand von 286 cm am Unterpegel Wusterwitz auf 3,75 m beschränkt.