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Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee)

Inhaltsverzeichnis
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Zulassung zur Beförderung
§ 4Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
§ 5Verladung gefährlicher Güter
§ 6Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
§ 7Ausnahmen
§ 8Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 9Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 10Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
§ 11Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 12Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 13Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 14Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 15Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
§ 16Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 16aZuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 17Pflichten des Versenders
§ 18Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
§ 19Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
§ 20Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
§ 21Pflichten des Beförderers
§ 22Pflichten des Reeders
§ 23Pflichten des Schiffsführers
§ 24Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
§ 25Pflichten des Empfängers
§ 26Pflichten mehrerer Beteiligter
§ 27Ordnungswidrigkeiten
§ 28Übergangsbestimmungen