§

§ 17 LuftPersVDV 2

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B.

(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 14C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 14D zu vermitteln.

(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Fähigkeiten besitzt.


§ 7Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (zu § 5 LuftPersV)
§ 8Segelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)
§ 9Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 40a LuftPersV)
§ 10Freiballonführer (zu § 46 LuftPersV)
§ 11Luftschiffführer (zu § 50 LuftPersV)
§ 12Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 62 LuftPersV)
§ 13Kunstflugberechtigung (zu § 81 LuftPersV)
§ 14Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)
§ 15Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 85 LuftPersV)
§ 16Streu- und Sprühberechtigung (zu § 86 LuftPersV)
§ 17Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)
§ 18Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)
§ 19Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)
§ 20Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 95 LuftPersV)
§ 21Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
§ 22Inkrafttreten
Anlage 1ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(zu § 4)
Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 1CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 1DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 2ALehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 5)