§
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG)

§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
§ 3Rechte des Einzelnen
§ 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 5Besondere Verwendungsverbote
§ 6Begriffsbestimmungen
§ 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
§ 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
§ 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
§ 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
§ 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
§ 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
§ 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
§ 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
§ 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
§ 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
§ 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
§ 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
§ 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
§ 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
§ 29Zweckbindung
§ 30Benachrichtigung von der Übermittlung
§ 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
§ 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
§ 32aBenachrichtigung
§ 33Verfahren
§ 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
§ 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
§ 38Landesbeauftragte
§ 39Beratungsgremium
§ 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
§ 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
§ 42aGerichtsstand
§ 43Vorrang dieses Gesetzes
§ 44Strafvorschriften
§ 45Bußgeldvorschriften
§ 46aEinschränkung von Grundrechten
§ 47Übergangsregelung
§ 48Evaluierung