§
Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Zuständige Behörden
§ 3Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
§ 4Auflagen
§ 5Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
§ 6Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
§ 7Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
§ 8Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
§ 9Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
§ 10Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
§ 11Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
§ 12Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
§ 13Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
§ 14Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 15Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
§ 16Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
§ 17Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
§ 18Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
§ 19Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
§ 20Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
§ 21Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 22Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
§ 23Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
§ 24Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
§ 26Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
§ 27Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
§ 28Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
§ 29Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
§ 30Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
§ 31Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
§ 32Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
§ 33Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
§ 34Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
§ 35Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
§ 36Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
§ 37Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
§ 38Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
§ 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage